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   VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16   

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VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16 (https://dejure.org/2017,47802)
VG Münster, Entscheidung vom 01.12.2017 - 5 K 47/16 (https://dejure.org/2017,47802)
VG Münster, Entscheidung vom 01. Dezember 2017 - 5 K 47/16 (https://dejure.org/2017,47802)
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  • VG Düsseldorf, 29.11.2016 - 26 K 6158/15

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Belastungsgrenzenregelung des § 15

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. VG E. , Urteil vom 29. November 2016 - 26 K 6158/15 -, juris, Rn. 29 f. mit Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG NRW, Urteil vom 12. September 2014 - 1 A 1602/13 -, juris sowie die ständige Rechtsprechung des BVerwG.

    vgl. VG E. , Urteil vom 29. November 2016 - 26 K 6158/15 -, juris Rz. 37, in der die Belastungsgrenzenregelung für das Jahr 2014 unter Hinweis auf entsprechende Ausführungen des OVG NRW als rechtswidrig angesehen wird.

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. dazu VG N. , Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 K 1046/16 -, juris, Rn. 24, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 -, juris, Rn. 34, wobei die Frage der rechtlichen Konsequenz einer fehlenden Härtefallregelung offen gelassen werden konnte; möglicherweise a. A. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 334/11 -, juris, in dem es allerdings um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Bundesbeihilferecht ging und dort keine Härtefallregelung vorgesehen war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 334/11

    Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. dazu VG N. , Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 K 1046/16 -, juris, Rn. 24, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 -, juris, Rn. 34, wobei die Frage der rechtlichen Konsequenz einer fehlenden Härtefallregelung offen gelassen werden konnte; möglicherweise a. A. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 334/11 -, juris, in dem es allerdings um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Bundesbeihilferecht ging und dort keine Härtefallregelung vorgesehen war.
  • VG Münster, 22.02.2017 - 5 K 1046/16

    Nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. dazu VG N. , Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 K 1046/16 -, juris, Rn. 24, mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 -, juris, Rn. 34, wobei die Frage der rechtlichen Konsequenz einer fehlenden Härtefallregelung offen gelassen werden konnte; möglicherweise a. A. OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2013 - 1 A 334/11 -, juris, in dem es allerdings um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Bundesbeihilferecht ging und dort keine Härtefallregelung vorgesehen war.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 BvR 2045/12 -, juris, Rn. 11 ff., sowie Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 -, juris, Rn. 64 ff.
  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 1 BvR 2045/12 -, juris, Rn. 11 ff., sowie Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 -, juris, Rn. 64 ff.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 1 A 1419/16 -, juris, Rn. 8 m. w. N., insbesondere unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 -, juris, Rn. 20 f- Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dass insbesondere bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen bzw. den wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen aus Art. 2 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip ein Anspruch auf Versorgung mit einer Alternativbehandlung gegeben ist, wenn für die Behandlung der Krankheit eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie nicht zur Verfügung steht, die Alternativbehandlung jedoch eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2014 - 1 A 1602/13

    NRW-Beamte können in finanziellen Härtefällen Beihilfe für nicht

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. VG E. , Urteil vom 29. November 2016 - 26 K 6158/15 -, juris, Rn. 29 f. mit Hinweis auf die Rechtsprechung des OVG NRW, Urteil vom 12. September 2014 - 1 A 1602/13 -, juris sowie die ständige Rechtsprechung des BVerwG.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2017 - 1 A 1419/16

    Gewährung von Beihilfeleistungen für Aufwendungen der Behandlung der Ehefrau mit

    Auszug aus VG Münster, 01.12.2017 - 5 K 47/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 1 A 1419/16 -, juris, Rn. 8 m. w. N., insbesondere unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15.94 -, juris, Rn. 20 f- Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht zum Recht der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, dass insbesondere bei lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen bzw. den wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankungen aus Art. 2 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip ein Anspruch auf Versorgung mit einer Alternativbehandlung gegeben ist, wenn für die Behandlung der Krankheit eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Therapie nicht zur Verfügung steht, die Alternativbehandlung jedoch eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
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